Umweltrecht


Europäischer Gerichtshof stärkt Natura 2000 - Gebiete

Bedrohte Lebensräume des Natura 2000 - Netzes dürfen für Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen nicht beschädigt werden, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. April 2013.
Projekte, die den irreparablen Verlust auch nur eines Teiles eines FFH - Gebietes nach sich ziehen, dürfen nicht authorisiert werden, um die Artenvielfalt zu erhalten. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen für die Umsetzung der Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie für alle Länder der EU bedeuten.
Aus unserer Sicht betrifft das vor allem die neu geplanten Stromtrassen von der Nordsee bis nach Baden - Würtemberg und Bayern durch Thüringen, sowie geplante Schweinemastanlagen in ganz Thüringen. Von letzteren können vor allem immissionsrelevante Beeinträchtigungen in die FFH - Gebiete ausgehen, die nicht umkehrbar sind!

Klaus Götze
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht der Vereinten Nationen

NABU gegen Privatisierung der Wasserversorgung in der EU !

Klammheimlich, versteckt in einer Richtlinie der Europäischen Kommission versucht man gerade die europaweite Liberalisierung, sprich Privatisierung, der Wasserwirtschaft / Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung und -entsorgung durchzusetzen. Das würde bedeuten, daß das Wasser als Allgemeingut zum Spekulationsobjekt von Konzernen wird.
Wasser ist bei uns ein öffentliches Gut, keine Handelsware, es gehört den Menschen !
Deshalb gilt es, dieses von den Vereinten Nationen verbriefte Menschenrecht gegen diese Angriffe durch gewissenlose Politiker in der EU zu schützen und zu verteidigen.
Wir als NABU in Thüringen schließen uns den Forderungen vieler Bürger in ganz Deutschland und in den anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft an und fordern deshalb:
  1. Die EU - Institutionen und ihre Mitgliedsstaaten haben die Aufgabe dafür zu sorgen, daß die Menschen das Recht auf Wasser haben.
  2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserresourcen darf nicht dem Binnenmarktrecht unterworfen werden. Die öffentliche Wasserversorgung ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
  3. Keine weitere Initiative der Europäischen Union zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.
Bisher liegen europaweit bereits 922.653 Unterschriften gegen diese Strategie der EU - Kommission vor.

Hier der Link zur Unterschriftensammlung. Bitte unterschreiben Sie noch heute !!


Reales Negativbeispiel nach der Privatisierung der Wasserversorgung:
Verkauf der Berliner Wasserwerke Anfang der neunziger Jahre. Im bundesweiten Städtevergleich stehen die Berliner preislich weit oben an der Spitze.
Für 1 Kubikmeter Mischwasser ( Trinkwasser und Abwasser ) werden 5,19 Euro in Rechnung gestellt. Das Niederschlagswasser von 1,50 Euro pro Kubikmeter kommt noch dazu. Das macht 6,69 Euro / m³. Weitere Preissteigerungen sind in Sicht ( 8% ) !